Monatsarchive: Januar 2016

German Gründlichkeit

What nerve | William Wires

GuillotineTheodore von Karman (1881-1963), der große ungarische Luftfahrtingenieur erzählte einmal folgende Geschichte, um zu erklären warum er entschloss, Ingenieurwesen in Deutschland statt Ungarn zu studieren. In der Schule lobte sein Physiklehrer die deutsche Ingenieurskunst. Eines Tages widersprach von Karman dem Lehrer vor der Klasse: er glaube nicht, dass deutsche Ingenieure besser als andere Ingenieure sein können, weil die gleichen Prinzipien der Ingenieurwesen überall gelehrt werden. Die Klasse wurde still, und der Lehrer starrte auf von Karman.

Dann sagte der Lehrer „Setz dich hin und hör mir zu. Ich will Ihnen eine Geschichte erzählen. Während der französischen Revolution wurden drei ausländische Ingenieure in Paris gefangen gehalten: ein Engländer, ein Italiener und ein Deutscher. Weil sie für die Aristokratie gearbeitet hatten, sollten sie mit dem Adel gleichermaßen hingerichtet werden.“

„Die drei Männer wurden auf die Hinrichtungsstätte, wo eine Guillotine stand, vor eine jubelnde Menge geführt. Der Engländer, als erster, hatte noch eine…

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1001 Nachtlager – Die unglaubliche Geschichte des Herrn Voltz

Die Kehrseite

In der „Flüchtlingskrise“ nimmt die politisch erwünschte Propaganda zuweilen bizarre Formen an. In dem Umfeld von Chaos, dass die Migrantenströme mit sich brachten, ist es immer schwieriger Informationen von Gerüchten und gezielten Falschmeldungen zu unterscheiden. Auch haben die Silvester-Ereignisse in Köln scheinbar zu einen Bruch in der medialen Darstellung der Zuwanderung geführt.

Vor dem Jahreswechsel wurde der Zustrom der so genannten Flüchtlinge nur positiv bewertet. Kritische Anmerkungen zur etwaigen Bewältigung dieser Masseneinwanderung, oder aber den kriminellen Begleiterscheinungen wurden, wenn sie nicht unterdrückt werden konnten, von Seiten der politisch-medialen Elite sofort als „rechtspopulistische Hetze“ gebrandmarkt und deren Absender somit diskreditiert. In dieser Zeit haben Meldungen die Runde gemacht, die so gar nichts mit der Realität zu tun haben können, mit der sich die Helferindustrie rund um die Migranten tagtäglich auseinanderzusetzen haben. Mitte Dezember etwa machte eine Meldung die Runde, die sehr unglaubwürdig erschien und in dieser Form eher in den Märchen von 1001…

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Antisemitismusexperten: Tages-Anzeiger verwendet Nazi-Rhetorik

World-Media-Watch

(bel/dbr) International renommierte Antisemitismusexperten bescheinigen dem Tages-Anzeiger Nazi-Rhetorik und antisemitische Stereotypen zu verwenden, die dazu geeignet sind, Vorurteile gegen Juden zu schüren.

Wenn im Tages-Anzeiger nicht gerade die toitsche Berufs-Nicht-Antisemitin Susanne Knaul ihren Ressentiments gegen Juden und denBild 2 jüdischen Staat freien Lauf lässt, dann kommt Peter Münch zum Zug. Peter Münch ist Nahost-Korrespondent des Süddeutschen Beobachters, pardon, der Süddeutschen Zeitung, von der der «Tages-Anzeiger» im Rahmen einer Kooperation regelmässig Artikel von Auslandkorrespondenten übernimmt.

So publizierte der Tages-Anzeiger Peter Münchs Artikel
«Kreislauf der Rache»
am Donnerstag, den 28. Januar 2016, der zuvor am 25. Januar identisch…WEITERLESEN

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Neusprech und Gutdenk

zeit.de

Meinungsfreiheit: Milchreis-Elite

ZEIT ONLINE GmbH, Hamburg, Germany

US-Studentenrevolte 2015: „Gutdenk“ statt Dissens und Meinungsfreiheit.

Eine Halloween-Parade in Manhattan
Eine Halloween-Parade in Manhattan © Reuters

Was hat George Orwell mit Halloween zu tun? Seinem 1984 verdanken wir „Gutdenk“ und „Neusprech“. Diese totalitär zusammengestauchte Sprache enthielt keine Bilder und Begriffe mehr, die „Falschdenk“ ermöglichen – Macht über Menschen durch Herrschaft über ihre Gedanken.

Pünktlich zu Halloween gab der Kulturen-Ausschuss der Yale-Universität einen Ukas zur korrekten Verkleidung heraus: Keine Indianerhauben, Sombreros oder geschwärzten Gesichter; derlei „kulturell unsensible“ Outfits könnten Minderheiten beleidigen. Woraufhin eine Professorin eine Mail schrieb. Respekt und Empfindsamkeit seien wichtig, aber solle es denn keinen „Raum mehr für junge Menschen geben, wo die sich etwas anstößig oder provozierend aufführen dürfen“?

Seitdem tobt die Entrüstung. Die Frau müsse raus aus Yale, ihr Mann mit dazu, der sie und die Ausdrucksfreiheit verteidigt hatte. Empört schrieb ein Student im Yale Herald: „Der kapiert’s einfach nicht. Ich will nicht debattieren. Ich will über meinen Schmerz reden.“ Eine landesweite Meinungsumfrage enthüllte, dass über die Hälfte der Studenten einen speech code wünschten: was man sagen (oder tragen) dürfe, was nicht.

Josef Joffe

ist Herausgeber der ZEIT. Von 2001 bis 2004 war er auch ihr Chefredakteur, gemeinsam mit Michael Naumann. Davor leitete er das außenpolitische Ressort der Süddeutschen Zeitung. Weitere Texte von ihm finden Sie hier.

Vor fünfzig Jahren riskierten US-Studenten Leib und Freiheit, um das Recht auf Dissens zu erkämpfen; die Berkeley-Revolte nannte sich „Free Speech Movement„. Zwanzig Jahre zuvor hatte der McCarthyismus das „Gutdenk“ per Staatsgewalt durchsetzen wollen; Professoren wurden verfemt und gefeuert. Heute wollen die privilegierten Zöglinge von Yale (und anderen Elite-Colleges) nicht hören und sehen, was ihnen „Schmerz“ bereitet.

Vergangenes Jahr begann eine andere antiliberale Welle durch College-Land zu rollen – die trigger warnings. Alle Bücher im Lehrplan, die beunruhigen oder „posttraumatischen Stress“ auslösen könnten, sollten ein „Achtung, schädlich“-Etikett bekommen – wie Zigaretten. Die Liste wäre unendlich. Madame Bovary – Frauenfeindlichkeit; Othello – Rassismus; Huckleberry Finn – Sklaverei und „Nigger“; die Bibel – Brudermord, Kreuzigung und Krieg. Eine Dekanin: „Wir haben hier Studenten mit echten psychischen Problemen, denen wir Respekt zollen müssen.“

Dieser Artikel stammt aus der ZEIT Nr. 47 vom 19.11.2015.
Dieser Artikel stammt aus der ZEIT Nr. 47 vom 19.11.2015. 

Die Vagina-Monologe abgesetzt, weil sie Transgender-Frauen benachteiligten. Condoleezza Rice, die Ex-Sicherheitsberaterin, und Christine Lagarde, die IWF-Chefin, wurden als Rednerinnen ausgeladen, weil diese dem Kapitalismus diene, jene den Irakkrieg befördert habe. Die Universität als Psycho-Resort, wo nur noch Milchreis gereicht werde.

Das wäre das Ende der Universität, die vom Dauerdisput lebt. Peter Salovey, Yales Präsident, war mutiger als viele Kollegen. Den jungen Tyrannen hielt er die „Freiheit, zu reden und zu hören“, entgegen – gerade in der Konfrontation mit „unpopulären Ideen“, und zwar ohne „Angst vor Einschüchterung und Drohung“.

Ein Halloween-Krieg über „Gut- und Schlechtdenk“ kann in Deutschland nicht ausbrechen? Alles, was in Amerika, der Garküche der Moderne, zusammengerührt wird, landet irgendwann in Europa. Freundlicherweise pflegt es auf dem langen Weg über den Atlantik etwas abzukühlen.

http://www.zeit.de/2015/47/meinungsfreiheit-universitaeten-usa-gutdenk

Deutsche Grenzschützer dürfen auf Flüchtende schießen

achgut.com

Zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze

  31.01.2016

Maßgebliche Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sind sich seit langem einig. Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, habe sich „politisch vollends verirrt“ (Thomas Oppermann, SPD) und wandele mit ihrer Forderung, im Extremfall den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland auch mit dem Einsatz von Schusswaffen zu verhindern, auf den Spuren des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Frauke Petry offenbart die hässliche Fratze der AfD.“ Es zeige sich, dass die AfD eine zutiefst rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Partei sei. Was man von den zur Pädophilie neigenden Grünen ja nicht sagen kann.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, dessen Gesinnungsgenossen an der innerdeutschen Grenze Hunderte von „Republikflüchtlingen“ liquidiert haben, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden „inhuman, verroht und antidemokratisch“.

„Die Frau ist offensichtlich geisteskrank“, meint der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte schließlich: „Das ist eine gespenstische Äußerung und zeigt, zu welcher entmenschlichten Politik die AfD bereit wäre, wenn sie an die Macht käme.“ Vizekanzler Gabriel trat für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ein. Die Partei müsse zudem von TV-Runden ausgeschlossen werden.

Dass die publizierte Meinung in die selbe Richtung trompetet, darf ich nur colorandi causa anmerken. Ebenso, dass es die AfD ohne Angela Merkels „Euro-Rettungs“-, und „Flüchtlingspolitik“ vermutlich gar nicht geben würde. Jedenfalls nicht als demnächst wohl drittstärkste Kraft im Parteienspektrum.

Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 – „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:

Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.

Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist. Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei „Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.

Siehe auch

Gegen 2.15 Uhr nachts beobachteten beide Beamte zwei je mit zwei männlichen Personen besetzte Motorräder, die eine aus Richtung der Grenze kommende Landstraße befuhren und sich einer hell erleuchteten, im Grenzbezirk liegenden Kreuzung näherten, deren Ampel für ihre Fahrtrichtung Rotlicht zeigte. Fahrer des ersten Motorrades war der 22jährige Ralf H., Sozius der 20jährige Karl-Heinz R.. Fahrer des zweiten Motorrades war der 18jährige Frank H., ein Bruder von Ralf H., Sozius der 22jährige Nebenkläger Br.. Die beiden Zollbeamten entschlossen sich, die Personen zu überprüfen. Der Zeuge D. setzte das Dienstfahrzeug frontal vor die beiden Motorräder. Ralf H. hatte zu diesem Zeitpunkt wegen des Rotlichts bereits angehalten. Ob auch Frank H. schon stand oder sein Motorrad noch langsam ausrollen ließ, konnte nicht geklärt werden. Beide Kradfahrer erkannten, daß es sich bei dem vor ihnen haltenden VW-Bully um ein Einsatzfahrzeug der Polizei oder des Zolls handelte. Noch bevor der Angeklagte ausgestiegen war und den Motorradfahrern zu verstehen geben konnte, daß sie kontrolliert werden sollten, rief Ralf H. seinem hinter ihm befindlichen Bruder zu: „Hau ab!“ In diesem Moment schaltete die Ampel auf „grün“ um. Ralf H. startete mit starker Beschleunigung, passierte in einem Bogen den Angeklagten und fuhr, die Kreuzung diagonal überquerend, auf der Gegenfahrbahn geradeaus davon. Der Angeklagte gab daraufhin zwei als „Anhalteschüsse“ gedachte Warnschüsse ab. Sofort nach dem Zuruf seines Bruders gab auch Frank H. Vollgas, fuhr so dicht um den Angeklagten herum, daß dieser zurückweichen mußte, und folgte seinem fliehenden Bruder. Nachdem der Angeklagte seine Überraschung, überwunden hatte, trat er wieder einen Schritt nach vorn und gab, als das zweite Motorrad schon mindestens 100 m von ihm entfernt war, einen gezielten Schuß auf das in die Dunkelheit entschwindende Motorrad ab, dessen Position er in etwa dem noch erkennbaren Rücklicht entnehmen konnte. Er wollte eine der beiden auf ihm fahrenden Personen treffen, um auf diese Weise deren Anhaltepflicht durchzusetzen. Das Geschoß traf den Nebenkläger in den Rücken. – Der Fahrer und der Nebenkläger als Beifahrer des Motorrades waren verpflichtet, dem Anhaltegebot der Beamten nachzukommen. Das ganze Urteil

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zum_schusswaffengebrauch_an_der_deutschen_grenze

Vom Verbrechen, Gesetze einzuhalten

Aron Sperber

Nachdem Frau Pertry vom „Mannheimer Morgen“ ein Bekenntnis zum Grenzschutz entlockt worden war:

Ich saß am selben Tisch und verfolgte das „Interview“, in der Redaktion von Mannheimer Morgen, das vielmehr ein Verhör war.

Frau Petry wurde mehrmals diesbezüglich gefragt und jedesmal sagte sie, „wir müssen die Grenzen sichern und ich hoffe, es kommt nie soweit, dass ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht“. Das hat aber die Dorfjournalisten von MM nicht interessiert und sie wiederholten immer wieder und wieder und wieder ob sie für den Schießbefehl sei und jedesmal antwortete sie das gleiche, bis sie am Ende beim siebten oder achten Mal sagte, ein Polizist habe auch laut seinen Vorschriften zu handeln.

(Imad Karim)

empörte sich das gesamte gute Deutschland über Petrys „Schießbefehl gegen Flüchtlinge“.

Zumal die Vorschriften zum Grenzschutz tatsächlich den Einsatz von Waffen vorsehen, konnte Frau Petry also endlich als Verbrecherin überführt werden:

„Die in §…

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